Antrag auf ein Arbeitsvisum für Belgien

Antrag auf ein Arbeitsvisum für Belgien – Belgien Einwanderung

Belgien Beantragung eines Arbeitsvisums, ist eines der attraktivsten Einwanderungsziele Europas. Der mitteleuropäische Staat bietet wirtschaftliche und politische Stabilität, mit einem relativ niedrigen Steuersystem, das durch viele Steuerbefreiungen unterstützt wird. Belgien rühmt sich auch a erstklassige Qualität des Lebens und eine sichere und gesunde Umwelt, mit einem historischen und kulturellen Erbe, das zu den angesehensten der Welt gehört.

Um legal in Belgien leben und arbeiten zu können, benötigen bestimmte Nationalitäten eine belgische Arbeitserlaubnis und, abhängig von der Aufenthaltsdauer in Belgien, a Belgischer Wohnsitz erlauben kann auch erforderlich sein. Es gibt drei verschiedene Arten von belgischen Arbeitserlaubnissen sowie Ausnahmen, die von den Beschäftigungsbedingungen Ihrer Arbeit in Belgien abhängen. Belgien Arbeitsvisumantrag uscispassportvisa.com.

Das belgische Arbeitsvisum ist eng mit Ihrem Aufenthaltsstatus in Belgien verbunden; Das bedeutet, dass in den meisten Fällen ein Job organisiert werden muss, bevor Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Belgien beantragen können. Es wird daher empfohlen, zuerst eine Stelle in Belgien zu finden oder ein Unternehmen oder eine selbstständige Tätigkeit in Belgien zu gründen, bevor Sie erwägen, entweder eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis in Belgien zu beantragen oder zu prüfen, ob Sie für eine andere Art von belgischer Erlaubnis in Frage kommen .

Aktualisierungen der belgischen Arbeitserlaubnis

  • Die belgische Regierung erhöhte 2017 die Mindestgehaltsanforderungen, um sich für a Belgier Arbeitserlaubnis B oder Blaue Karte.
  • Die belgische Regierung ist dabei, eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) umzusetzen, die darauf abzielt, Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten eine einzige Arbeitserlaubnis für die Arbeit in mehreren Niederlassungen eines in der EU ansässigen multinationalen Unternehmens zu gewähren; die Umsetzung hat bereits länger als die Frist 2016 gedauert, es wird jedoch vorausgesagt, dass sie erhebliche Änderungen in Belgiens Arbeitserlaubnisverfahren mit sich bringen wird.
  • Frühere Beschränkungen für das neuere EU-Mitglied Kroatien wurden aufgehoben und die Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis mehr Belgien.

Wer kann in Belgien arbeiten? – EU/EWR- und Schweizer Staatsangehörige

Bürger aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR – EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz können in Belgien frei arbeiten, ohne dass eine belgische Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Antrag auf ein Arbeitsvisum für Belgien.

Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige

Grundsätzlich ist eine belgische Arbeitserlaubnis für jeden Nicht-EU-/EWR-/Schweizer-Bürger erforderlich, der in Belgien arbeiten möchte. Ausnahmen gibt es jedoch je nach Art der Tätigkeit oder Aufenthaltsstatus des Ausländers. Zum Beispiel wissenschaftliche Mitarbeiter oder Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis Belgien sind von der belgischen Arbeitserlaubnis befreit. In vielen Fällen wird das Recht auf eine belgische Arbeitserlaubnis auch Familienmitgliedern (z. B. einem Ehepartner oder einem Kind) von erfolgreichen Bewerbern gewährt, denen ein belgischer Wohnsitz gewährt wird.

Arten von Arbeitserlaubnissen in Belgien – Antrag auf ein Arbeitsvisum für Belgien

In Belgien gibt es drei Arten von Arbeitserlaubnissen, und es hängt von Ihrer Situation ab, welche belgische Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Nachfolgend finden Sie eine Erläuterung der unterschiedlichen Arbeitserlaubnis für Belgien.

Belgische Arbeitserlaubnis A: Eine Arbeitserlaubnis A gilt für alle Arbeitgeber und Erwerbstätigkeiten in Belgien und gilt auf unbestimmte Zeit – das heißt, Sie können für jeden Arbeitgeber in Belgien beliebig lange arbeiten – und es gelten strengere Bedingungen. In der Regel muss sich der Arbeitnehmer selbst bewerben.

Um einen Typ A zu bekommen Belgier Arbeitserlaubnis müssen Sie nachweisen, dass Sie innerhalb eines 10-jährigen, ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Belgien vier Jahre mit einer belgischen Arbeitserlaubnis des Typs B gearbeitet haben. „Ununterbrochen“ bedeutet, dass Sie sich zwischen Ihren belgischen Aufenthaltszeiten nicht länger als ein Jahr außerhalb Belgiens aufgehalten haben. Es dauert nur drei Jahre, um sich zu qualifizieren, wenn Sie Staatsangehöriger von Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Marokko, Serbien, Tunesien und der Türkei sind. Diese Fristen von drei und vier Jahren können um ein Jahr verkürzt werden, wenn Ihr Ehepartner, eingetragener Partner oder unterhaltsberechtigte Kinder mit Ihnen in Belgien leben.

Einige Arten von Arbeitnehmern können keine belgische Arbeitserlaubnis des Typs A beantragen, einschließlich:

  • hochqualifizierte Arbeitskräfte
  • Au Pairs
  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer mit vorübergehendem Einsatz
  • Forscher und Gastprofessoren
  • spezialisierte Techniker
  • Familienangehörige von Personen, die eine Bewilligung des Typs B besitzen, selbstständig sind oder keine Arbeitserlaubnis benötigen.
Europäische Blaue Karte – Belgien Antrag auf ein Arbeitsvisum

Die European Blue Card ist eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die es hochqualifizierten Arbeitskräften von außerhalb der EU ermöglicht, länger als drei Monate in Belgien zu leben und zu arbeiten. Um im Rahmen des Blue-Card-Programms beschäftigt zu werden, müssen Sie:

  • einen unbefristeten oder mindestens einjährigen Arbeitsvertrag bei einem belgischen Unternehmen besitzen;
  • ein Bruttojahresgehalt von mindestens 51.882 EUR (Zahlen von 2017) gezahlt werden;
  • über einen anerkannten Hochschulabschluss verfügen.

Unabhängig von Ihrer Qualifikation können Sie keine Blaue Karte erhalten, wenn Sie ein Daueraufenthaltsberechtigter, Saisonarbeiter oder Forscher sind oder aus dem Ausland nach Belgien entsandt wurden. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine befristete Beschäftigungserlaubnis besorgen und gleichzeitig können Sie das Langzeitvisum für die Blaue Karte entweder beim Belgische Botschaft in Ihrem Heimatland oder, wenn Sie bereits dabei sind Belgien, für die Blaue Karte über die Ausländerbehörde Ihrer Wohngemeinde. Finde deinen Gemeinde in Belgien um zu fragen, wo Sie sich bewerben müssen.

Nach Erteilung der befristeten Arbeitserlaubnis haben Sie 90 Tage Zeit, die Blaue Karte zu beantragen. Blaue Karten werden zunächst für 13 Monate ausgestellt, danach können sie und der Arbeitsvertrag des Arbeitgebers verlängert werden, sofern die gleichen Bedingungen erfüllt sind. Nach der zweiten Verlängerung ist die Karte drei Jahre gültig. Nach fünf Jahren können Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen, die Ihnen eine elektronische Karte als „Dauerausländerkarte – EG – Ehemaliger Inhaber einer Blauen Karte Europa“ gibt. Sobald Sie eine Blaue Karte haben, können Ihre Familienangehörigen (Ehegatte, eingetragener Partner, unterhaltsberechtigte Kinder) eine Bewilligung Typ B erhalten, wenn der Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung für sie hat.

Für weitere Informationen und Beratung zum belgischen Einwanderungsgesetz und zur Beantragung von Visa wenden Sie sich bitte an kontaktiere uns an info@ukvisasponsorshipjobsagency.com

                
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